Acht Grundsätze für die Arbeit im Traumanetz Berlin
Acht Grundsätze für die Arbeit im Traumanetz Berlin
Einzelpersonen, Einrichtungen, Institutionen und Netzwerke, die im Rahmen des Traumanetz Berlin zusammenarbeiten, teilen in der Grundhaltung die folgenden acht Grundsätze:
1. Gewalt gegen Frauen und Mädchen wird in gesellschaftliche Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse eingebettet gesehen und auch innerhalb der Versorgungsstrukturen bzw. der eigenen Einrichtung stetig kritisch reflektiert.
2. Eine traumainformierte, frauenspezifische, diskriminierungskritische und diversitätssensible Arbeitsweise wird unterstützt.
3. Die Förderung der Ressourcen, der Selbstbestimmung und der Handlungsfähigkeit von gewaltbetroffenen Frauen ist zentral unter Anerkennung und Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen und Ressourcenzugängen, die sich aus Faktoren wie Herkunft, Aufenthaltsstatus, Alter, Sprache, sozioökonomischer Status, körperlichen und geistigen Fähigkeiten ergeben.
4. Die Bedürfnisse und Perspektiven der Betroffenen sind maßgebend für eine gute Qualität der Versorgung.
5. Sicherheit und Schutz haben für die gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder immer Vorrang.
6. Der Grundsatz, sich parteilich für die Belange der Frau und die ihrer Kinder zu engagieren, wird geteilt.
7. Kinder von gewaltbetroffenen Frauen werden mitbedacht, ihr Unterstützungsbedarf abgeklärt und eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur angestrebt.
8. Vernetztes Arbeiten ist grundlegend für die fallbezogene und fallübergreifende Zusammenarbeit.