Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im November 2025 einen Referent*innenentwurf zur „Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung“ veröffentlicht. Dieser sieht unter anderem eine Ausweitung des Anspruchs auf psychosoziale Prozessbegleitung auf Strafverfahren nach häuslicher Gewalt sowie auf familiengerichtliche Gewaltschutzverfahren vor.
In diesem Kontext hat das BMJV in Kooperation mit dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) und SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies am 23. Februar 2026zum Fachtag „Psychosoziale Prozessbegleitung nach häuslicher Gewalt“ eingeladen. Gaby Prossmann, Mitglied des Betroffenenrates, brachte dort ihre fachliche Expertise sowie die Perspektiven und Forderungen aus Betroffenenperspektive in die Diskussion zur geplanten Novellierung ein.
Hier können Sie die Stellungnahme des bff sowie die Meldung des Deutschen Institut für Menschenrechte zur Novellierung des Gesetzes lesen.